Der TSV Tarp möchte „Kein Kind ohne Sport!“ lassen
Das Bildungs- und Teilhabepaket des Landes sieht vor, dass sozial bedürftigen Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) seit 2019 monatlich der Beitrag für die Sportvereinsmitgliedschaft zur Verfügung steht.
Wenn Sie leistungsberechtigt sind (SGB II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag), haben Ihre
Kinder Anspruch auf die Bildungskarte, die vom Kreis SL-FL ausgestellt wird.
Der Antrag ist im zuständigen Sozialzentrum zu stellen. –> Details dazu über den Link weiter unten: „Bildungspaket SL FL“
Mit der Bildungskarte kann die Mitgliedschaft im TSV Tarp bezahlt werden.
Mehr Infos unter der Sportjugend-Initiative www.kein-kind-ohne-sport.de
Bei Fragen erreichen Sie die Geschäftsstelle des TSV unter (04638) 1644

Bildungspaket Schleswig-Flensburg