Turn- und Sportverein
Tarp e.V. von 1920

Bildungskarte

Der TSV möchte „Kein Kind ohne Sport!“ lassen

Das Bildungs- und Teilhabepaket des Landes sieht vor, dass sozial bedürftigen Kindern und Jugendlichen (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) ab 1.8.2019 monatlich 15,00 € für die Sportvereinsmitgliedschaft zur Verfügung stehen.

Wenn Sie leistungsberechtigt sind (SGB II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag), haben Ihre
Kinder Anspruch auf die Bildungskarte, die vom Kreis SL-FL ausgestellt wird.

Mit dieser kann die Mitgliedschaft im TSV Tarp bezahlt werden.

Mehr Infos unter der Sportjugend-Initiative www.kein-kind-ohne-sport.de

Bei Fragen erreichen Sie die Geschäftsstelle des TSV unter (04638) 1644

Der TSV Vorstand