Turn- und Sportverein
Tarp e.V. von 1920

Mitglied werden

Das Vereinsleben mitgestalten: Mitgliedschaft in einem Verein

Eines ist klar: ohne Mitglieder kein Verein. Vereinsmitglieder sind das, was einen Verein ausmacht. Sie bieten ihre Arbeitsleistung dem Zweck des Vereins und gestalten so aktiv das Vereinsleben.

Jeder Verein benötigt engagierte Mitglieder, um seinen Vereinszweck und seine Ambitionen umzusetzen. Strukturell teilen sich Vereinsmitglieder in den Vorstand und die Mitgliederversammlung auf – zwei Organe, die sich an unterschiedliche vereinsrechtliche Aspekte halten müssen und zusammen das Vereinsleben gestalten.

Die gängigste Form, einem Verein beizutreten, ist die ordentliche Mitgliedschaft: Mitglieder  beteiligen sich aktiv an der Vereinsarbeit und agieren miteinander auf einer gleichwertigen Ebene.

Mitgliedschaft im TSV Tarp e. V.

MITGLIEDSBEITRÄGE

Die Mitgliederversammlung bestätigte am 20.03.2019 folgende monatlichen Mitgliedsbeiträge, die (seit dem 1. April 2019) quartalsweise abgebucht werden:

10,00 € für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Studenten, Auszubildende mit entsprechendem Nachweis. Ohne Nachweis wird der Erwachsenenbeitrag berechnet.

15,- € für Erwachsene ab 18 Jahre

32,- € für Familien (2 Erziehungsberechtigte mit deren Kindern)

50,- € jährlicher Beitrag für eine passive Mitgliedschaft.

60,- € jährlicher Spartenbeitrag Schwimmen

12,50 € Entgelt für nicht geleistete Arbeitsstunden in der Tennis-Sparte.

8,- € für Tennis Gastspieler pro Person und Stunde

Mit einer Mitgliedschaft im TSV Tarp e. V. können alle Sportangebote aller Sparten genutzt werden.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft gerne an den Geschäftstellenleiter wenden.

Beitrittserklärung » hier 


AUFNAHMEGEBÜHR & KÜNDIGUNG

Bei Neueintritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages erhoben.

2,50 € Bearbeitungsentgelt für Rechnungs- und Barzahler pro Quartal.

Die Kündigungsfrist ist laut Satzung ein Monat zum Quartalsende.
Die Kündigung ist schriftlich an den Vorstand über die Geschäftsstelle zu richten.


BANKVERBINDUNGEN TSV Tarp e. V.

VR Bank Nord eG
IBAN: DE 85 217 635 42 0000 106 186

Nord-Ostsee Sparkasse
DE11 2175 0000 0018 0341 66


Noch Fragen? Ihre Ansprechpartner » hier

Pflichten der Vereinsmitglieder

Tritt eine Person einem Verein bei, gleicht die Satzung einem Vertrag. Somit stimmt ein neues Vereinsmitglied gewissen Pflichten zu, die in der Vereinssatzung stehen und deshalb Teil der alltäglichen Vereinsarbeit sind. Beispiele innerhalb einer ordentlichen Mitgliedschaft sind:

  • Beitragspflicht: Wenn der Verein Mitgliedsbeiträge verlangt, sind diese pünktlich zu entrichten.
  • Treuepflicht: Als Mitglied eines Vereins erklären Sie sich dazu bereit, die Vereinsziele und Vereinsinteressen zu fördern. Damit sind Sie auch bereit, ein Ehrenamt zu übernehmen und aktiv am Vereinsleben teilzunehmen.
  • Arbeitsstunden: Bspw. ist in der Sparte Tennis festgelegt, welche Arbeitstunden auf dem Tennisplatz ein Mitglied für den Verein zu leisten hat.