Turn- und Sportverein
Tarp e.V. von 1920

Mitglied werden

Das Vereinsleben mitgestalten: Mitgliedschaft in einem Verein

Eines ist klar: ohne Mitglieder kein Verein. Vereinsmitglieder sind das, was einen Verein ausmacht. Sie bieten ihre Arbeitsleistung dem Zweck des Vereins und gestalten so aktiv das Vereinsleben.

Jeder Verein benötigt engagierte Mitglieder, um seinen Vereinszweck und seine Ambitionen umzusetzen. Strukturell teilen sich Vereinsmitglieder in den Vorstand und die Mitgliederversammlung auf – zwei Organe, die sich an unterschiedliche vereinsrechtliche Aspekte halten müssen und zusammen das Vereinsleben gestalten.

Die gängigste Form, einem Verein beizutreten, ist die ordentliche Mitgliedschaft: Mitglieder  beteiligen sich aktiv an der Vereinsarbeit und agieren miteinander auf einer gleichwertigen Ebene.

Infos zur Mitgliedschaft im TSV Tarp e. V.

MITGLIEDSBEITRÄGE

Die Mitgliederversammlung bestätigte am 20.03.2019 folgende monatlichen Mitgliedsbeiträge, die seit dem 1. April 2019 quartalsweise abgebucht werden:

10,00 €    für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Studenten, Auszubildende mit entsprechendem Nachweis. Ohne Nachweis wird der Erwachsenenbeitrag berechnet.

15,00 €    für Erwachsene ab 18 Jahre

32,00 €    für Familien (2 Erziehungsberechtigte mit deren Kindern)

50,00 €    als jährlicher Beitrag für eine passive Mitgliedschaft.

Mit einer Mitgliedschaft im TSV Tarp e. V. besteht die Möglichkeit, alle Sportangebote aller Sparten nutzen zu können.

Bei Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich gerne an den Geschäftstellenleiter.

Beitrittserklärung » hier 


AUFNAHMEGEBÜHR & KÜNDIGUNG

Bei Neueintritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrages
erhoben, die mit der 1. Abbuchung fällig ist.

Bei Rechnungs- und Barzahlern ein Bearbeitungsentgelt pro Quartal in Höhe von 2,50 €.

Die Kündigungsfrist ist laut Satzung ein Monat zum Quartalsende.
Die Kündigung ist schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten.


BANKVERBINDUNG

SEPA Bankdaten

VR Bank Nord eG
IBAN: DE 85 217 635 42 0000 106 186

Nord-Ostsee Sparkasse
DE11 2175 0000 0018 0341 66


Noch Fragen? Ihre Ansprechpartner » hier

Pflichten der Vereinsmitglieder

Tritt eine Person einem Verein bei, gleicht die Satzung einem Vertrag. Somit stimmt ein neues Vereinsmitglied gewissen Pflichten zu, die in der Vereinssatzung stehen und deshalb Teil der alltäglichen Vereinsarbeit sind. Beispiele innerhalb einer ordentlichen Mitgliedschaft sind:

  • Beitragspflicht: Wenn der Verein Mitgliedsbeiträge verlangt, sind diese prünktlich zu entrichten.
  • Treuepflicht: Als Mitglied eines Vereins erklären Sie sich dazu bereit, die Vereinsziele und -interessen zu fördern. Damit sind Sie auch bereit, ein Ehrenamt zu übernehmen und aktiv am Vereinsleben teilzunehmen.
  • Arbeitsstunden: Bspw. in der Sparte Tennis ist festgelegt, welche Arbeitstunden ein Mitglied für den Verein zu leisten hat.